Dichtheitsprüfung
Nicht ganz dicht ?
Die Dichtheit der Abwasseranlagen ist vom Eigentümer nach §18b des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
in Verbindung mit der DIN 1986 - Teil 30 nachzuweisen. Kommunen können
die Fristen in Wasserschutzzonen verkürzen.
Wann muss die Dichtheit geprüft werden? - Bei Inbetriebnahme - Bei Änderung der Abwasseranlage - Altbestand je nach Fristen der Kommune |
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Welche Leitungen müssen geprüft werden? - Alle Grundleitungen, die Schmutz- oder Mischwasser ableiten. Wie kann geprüft werden? Bei Altbestand nach (Wasser oder durch TV Befahrung) Bei Neubauabnahme nach (Wasser oder Luft). www.abwasserleitung-pruefen.de ![]() www.dichtheitspruefung.sh ![]() |